Parken am Bahnhof

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Warum kostet Parken Geld?

Die Bereitstellung von Parkraum für ihre Kunden ist für die Deutsche Bahn mit Kosten verbunden, an denen die Nutzer dieses Service beteiligt werden, z. B. Grundstückskosten, Verkehrssicherung, Reinigung, Winterdienst und Grünpflege. Daher sind alle Parkeinrichtungen der DB BahnPark GmbH kostenpflichtig.

Unsere Parkeinrichtungen sollen Reisenden und Bahnhofsbesuchern möglichst jederzeit zur Verfügung stehen und nicht durch unberechtigte Nutzer blockiert werden. Aus diesem Grunde und zur Durchsetzung der bestehenden Entgeltpflicht sowie zur Entgeltsicherung ist der örtliche Betreiber selbstverständlich gehalten, die Parkberechtigung auf unseren offenen Parkeinrichtungen zu kontrollieren.

Wird ein Fahrzeug bei einer Kontrolle ohne gültige Parkberechtigung angetroffen, ist der Betreiber verpflichtet, das entgangene Parkentgelt entsprechend nachzufordern. Die Abwicklung dieses Verfahrens verursacht Kosten, die von den unberechtigten Nutzern unserer Parkeinrichtungen zu tragen sind. Wir möchten die Kosten des Schwarzparkens nicht über höhere Tarife allen Kunden aufbürden.

Anfragen oder Einwendungen zu erstellten Zahlungsaufforderungen richten Sie bitte direkt an den jeweiligen Betreiber der von Ihnen genutzten Parkeinrichtung. Sie finden die Kontaktdaten des Betreibers auf der Zahlungsaufforderung.